AGB SURFCAMP TAMRAGHT
Unser Vertragspartner (der Veranstalter) für das WAVE CULTURE Surfcamp in Tamraght (Marokko) ist die Solid Surf House / Surf Company Ltd. Der Veranstalter ist für die Leistungserbringung vor Ort verantwortlich, nicht WAVE CULTURE. Es gelten daher die Teilnahmebedingungen des Veranstalters.
KONTAKTE

OFFICE DEUTSCHLAND
WAVE CULTURE
Alter Schlachthof 25
D-76131 Karlsruhe

Fon: +49 173 14 911 66
Mail: info@waveculture.de



SURFCAMP TAMRAGHT
Solid Surf House
Hay Tissaluine Tamraght
Taghazout Bay
80750 Agadir
Morocco

Fon: +212 (0)528 314 694

RECHTLICHES

Vertragspartner für das Tamraght Surf & Yoga Camp ist Solid Surf House / Surf Company Ltd. (im Weiterem SSH), Suite 3, zweiter Stock, Icom House, 1/5 Irish Town, Gibraltar. Alle Vertragsbedingungen unterliegen dem niederländischen Gesetz. Durch Abschluss einer Buchung erkennt der Kunde die folgenden Teilnahmebedingungen von SSH an.

REISEVERTRAG

Die Person, die das Buchungsformular ausgefüllt hat, bestätigt durch das versenden des Online-Formulars, dass sie die Buchungsbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Im Falle einer Gruppenreservierung muss der Gruppenleiter oder „Hauptkunde“ dazu berechtig sein, im Namen aller Teilnehmer den Vertrag zu unterschreiben. Der Hauptkunde ist für die kompletten Kosten der Reise, einschließlich der Versicherungsbeiträge sowie Storno- und Änderungskosten, verantwortlich.

Der Vertrag mit SSH tritt erst in Kraft, wenn die Buchung durch SSH oder WAVE CULTURE bestätigt wurde. Nach der Buchungsbestätigung besteht eine Vertrags- und Zahlungspflicht. Hierbei ist es egal, ob eine Anzahlung oder der komplette Betrag (siehe Preise) überwiesen wird. Ab diesem Zeitpunkt ist auch das Widerrufsrecht geltend.

SSH behält sich vor, Buchungen nach eigenem Ermessen nicht anzunehmen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen.

Die Reise mit SSH beginnt und endet mit dem Datum, das auf der Rechnung oder Buchungsbestätigung aufgeführt ist. SSH ist nicht verantwortlich für die Anreise oder Abreise oder daran angebundene Kosten, wie zum Beispiel Unterbringung, Verpflegung oder Verdienstausfall aufgrund von verspäteten Abfahrten zum Ausgangsort, egal aus welchem Grund dies verursacht sein sollte.

Flughafentransfers: In manchen Fällen ist es nötige mehrere Kunden, die mit verschiedenen Fliegern an- bzw. abreisen, in einem Transfer zu bündeln. Dies kann zu verlängerten Wartezeiten am Flughafen oder der Unterkunft führen. Manchmal werden Flughafentransfers auch an örtliche Agenturen vergeben.

PREISE

Alle Preise, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind in Euro und pro Person pro Woche zu verstehen. Nachdem die Buchung getätigt wurde, sollte es nicht mehr zu Preisänderungen kommen. SSH behält sich jedoch das Recht vor, die Preise aufgrund von schwankenden Betriebskosten, Angeboten, Versicherungsstufen oder Wechselkursen anzupassen.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Mit dem Versand der Anmeldebestätigung durch SSH oder WAVE CULTURE ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrags bis spätestens 5 Tage nach Eingang der Bestätigung fällig. Erfolgt keine Überweisung innerhalb von 5 Tagen, wird die Anmeldung hinfällig und storniert. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach Eingang der Anzahlung. Der Gesamtbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Ankunftsdatum zu bezahlen. Wenn der Restbetrag bis dahin nicht bei uns eingegangen sein sollte, halten sich SSH das Recht vor, die Buchung als storniert zu betrachten. Ist die Buchung erst innerhalb von zwei Wochen vor Ankunftsdatum getätigt worden, ist der volle Betrag sofort zu entrichten.

LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Internet-Publikation unter www.waveculture.de sowie dem jeweils geltenden Katalog und aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. SSH behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen. SSH ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Leistung von seitens SSH hat SSH den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Anreise, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Änderungen im geplanten Veranstaltungsverlauf sind aufgrund des Leistungsangebots nicht immer auszuschließen. An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von SSH.

REISERÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. In diesem Fall kann SSH eine angemessene Entschädigung verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung:
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65%
06. bis 03. Tag vor Reisebeginn 80%
02. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90%
des Reisepreises pro Person

REISERÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

SSH behält sich vor aus Gründen höherer Gewalt, dazu gehören Krieg, politische Unruhen, Streiks, Seuchen, Naturkatastrophen oder technische Ausfälle, sowie die Schließung von Häfen und Streichung von Flügen Reisen zu stornieren. Falls SSH nicht im Stande sein sollte die gebuchten Leistungen zu erbringen, wird der gezahlte Reisepreis Rückerstattet oder eine gleichwertige Reisealternative angeboten.

Während des Aufenthalts mit SSH wird von den Kunden erwartet, dass sie sich ordnungsgemäß und annehmbar verhalten und sich zudem für ihr eigenes Verhalten und das ihrer Gruppenmitglieder verantwortlich fühlen. Sollte durch Ihr Verhalten die Unterkunft oder Fahrzeuge beschädigt werden oder sich andere Gäste gestört fühlen, behält sich SSH das Recht vor, eine weitere Unterbringung zu verweigern und somit den Vertrag vorzeitig zu beenden.

HAFTUNG

SSH kann nicht für Verlust, Diebstahl oder Personen- bzw. Sachschäden während des Aufenthaltes verantwortlich gemacht werden. Aus diesem Grund wird jedem Teilnehmer den Abschluss einer Reiseversicherung empfohlen.

Die Surfguides sind keine zertifizierten Surflehrer. Ihre Aufgabe ist der Transfer zum Surfspot und Empfehlungen zu geben, wo es gut zum Surfen ist. Sie können in keiner Weise für Sicherheit, Verletzungen oder Todesfälle verantwortlich gemacht werden.

MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Vertreter von SSH zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber SSH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Kunden verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem SSH die Ansprüche zurückweist.

AUSFLÜGE

Ausflüge, die im Voraus gebucht und bezahlt wurden, sind nicht erstattungsfähig. Ausflugskosten können lediglich erstattet werden, wenn SSH aufgrund von unerwarteten Umständen nicht fähig sein sollte, den Ausflug zu organisieren, oder wenn die Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird. SSH entscheidet, ob ein Ausflug stattfindet oder ausfällt.



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